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Allgemeine Vermittlungsbedingungen

Diese Vermittlungsbedingungen gelten für die Vermittlung des Abschlusses von Mietverträgen für Ferienunterkünfte zwischen Vermietern (nachfolgend: „Leistungsträger“) und Kunden (nachfolgend: „Kunden“) durch die Best of Croatia e.K. – Unterkunftsvermittlung, Comeniusstr. 24, 60389 Frankfurt am Main (nachfolgend: „Vermittler“, „BOC“, „wir“).

Diese Vermittlungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und BOC. Zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger, ist BOC ausschließlich als Vermittler tätig. BOC weist den Kunden und alle Teilnehmenden ausdrücklich darauf hin, dass Mietverträge ausschließlich mit dem jeweils im Mietvertrag benannten Leistungsträger, unter wirksamer Einbeziehung  ergänzender Geschäfts- bzw. Mietbedingungen, geschlossen werden.

 

§ 1 Inhalt und Umfang

1.1.        Der Vermittler verfügt über Kontakte zu zahlreichen Leistungsträgern (Privatvermieter, Hotels und lokale Ferienhaus-Agenturen), die Ferienunterkünfte in Kroatien anbieten. Wenn Sie über BOC eine Ferienunterkunft buchen, vermittelt BOC einen Mietvertrag im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers und ermöglicht damit einen Vertragsabschluss zwischen dem Leistungsträger und dem Kunden.

1.2.        Die Rechte und Pflichten von BOC ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen sowie hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften §§ 675, 631 ff. BGB (über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).

1.3.        Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger gelten ausschließlich die mit diesem vereinbarten vertraglichen Vereinbarungen sowie die auf ihn zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen.


§ 2 Vertragsabschluss/Buchungsablauf

2.1          BOC bietet unterschiedliche Buchungsmöglichkeiten an. Buchungen und Anfragen sind ausschließlich über das entsprechende Online-Formular möglich. Die jeweiligen Buchungsmöglichkeiten werden, abhängig vom gewünschten Objekt und dessen Verfügbarkeit, angezeigt. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung er einsteht.

Unverbindliche Anfrage
2.2          Bei einer unverbindlichen Anfrage erhält der Kunde Auskunft darüber, ob ein Objekt zum gewünschten Zeitraum buchbar ist. Die Anfrage wird an den Leistungsträger weitergeleitet.

2.3          Das Buchungsformular ist hierzu vom Kunden nicht vollständig auszufüllen. Die Angabe von Vor- und Nachname sowie E-Mailadresse ist ausreichend.

2.4          Der Kunde erhält sodann eine unverbindliche Rückmeldung über die Verfügbarkeit des Objekts. Bei einer Bestätigung der Verfügbarkeit erfolgt keine gleichzeitige Reservierung.


Buchung auf Anfrage

2.5          Bei einer Buchung auf Anfrage wird der Buchungswunsch des Kunden an den Leistungsträger weitergeleitet. Hierzu füllt er zunächst das Buchungsformular vollständig aus und akzeptiert die Allgemeinen Vermittlungsbedingungen und bestätigt seine Anfrage mit dem Button „Zahlungspflichtig buchen“. Dies stellt ein verbindliches Vertragsangebot des Kunden an den Leistungsträger dar. Dem Kunden erwächst hieraus jedoch kein Anspruch auf ein Zustandekommen des Mietvertrages zu den gewünschten Konditionen, er ist an das Angebot gleichwohl zwei Tage lang gebunden.

2.6          Der Leistungsträger hat innerhalb einer Zwei-Tages-Frist die Möglichkeit, die Buchung anzunehmen. Der Kunde wird per automatisch generierter E-Mail über die Verfügbarkeit seines Buchungsobjekts bzw. über die Annahme der Buchung durch den Leistungsträger informiert. Sollte der Kunde innerhalb dieser Frist keine E-Mail oder eine Ablehnung des Buchungsauftrags erhalten, erlischt der Buchungsauftrag automatisch.

2.7          Sofern das Buchungsobjekt verfügbar ist, bzw. die Annahme der Buchung durch den Leistungsträger erfolgt, enthält die E-Mail eine Zahlungsaufforderung an den Kunden. Der Mietvertrag ist hiermit bereits zustande gekommen auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine offizielle Bestätigung vorliegt. Mit der Zahlungsaufforderung nimmt der  Leistungsträger das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung und Preise sowie den vorliegenden Vertragsbedingungen rechtsverbindlich an.

2.8          Der Kunde erhält im Anschluss - (nach Eingang der Anzahlung) von dem Vermittler eine E-Mail, innerhalb derer er über den rechtswirksamen Vertragsschluss sowie die notwendigen Daten des Leistungsträgers (Name, Kontaktdaten) und Buchungsobjektes (Adresse) informiert wird. Auch der Leistungsträger erhält eine entsprechende Buchungsbestätigung.

 

Direktbuchung

2.9          Bei einer Direktbuchung übermittelt der Kunde an den Leistungsträger ein rechtsverbindliches Buchungsangebot auf der Basis der ihm online zur Verfügung gestellten Informationen (Objektbeschreibung, Preise, Verfügbarkeit).

2.10       Der Kunde leistet sodann direkt eine Zahlung wie unter § 3 der Allgemeinen Vermittlungsbedingungen aufgeführt.

2.11       BOC bestätigt die Annahme des Buchungsangebots als Vertreter des Leistungsträgers und übermittelt alle weiteren Buchungsunterlagen an den Kunden.

2.12       Der Leistungsträger wird durch BOC über den Vertragsschluss informiert.

2.13       Der Kunde ist jederzeit verpflichtet, seine Daten auf den Buchungsunterlagen zu überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten BOC oder dem Leistungsträger unverzüglich zu melden.


§ 3 Bezahlung

3.1          Der Vermittler ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Leistungsträger, Inkassobevollmächtigter des Leistungsträgers. Die Beträge für An- und Restzahlung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Preisberechnung auf der Webseite, der Zahlungsaufforderung und  der Bestätigung.

3.2          Mit Vertragsschluss wird je nach Leistungsträger eine Anzahlung zwischen 25 und 45% des Gesamtpreises für das gebuchte Ferienobjekt fällig. Diese richtet sich nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers und ist sofort nach Buchung fällig. Dem Kunden wird nachgelassen, die Zahlung innerhalb von 3 Tagen zu erbringen. Bei kurzfristigen Buchungen ab 14 Tage vor Belegungsbeginn ist die Anzahlung umgehend zu leisten.

3.3          Die Anzahlung ist an den Vermittler zu zahlen, der Restbetrag nach näherer Weisung an den Leistungsträger. Bei Privatvermietern und Agenturen wird der Restbetrag i.d.R. erst bei Ankunft fällig. Bei Hotels und Ferienanlagen in einigen Fällen auch einige Wochen im Voraus. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der jeweiligen Objektbeschreibung.

3.4          Die Zahlung der Anzahlung ist per Kreditkarte (Visa/Mastercard), Sofort-Überweisung, PayPal und üblicher Bank-Überweisung möglich. Bitte beachten Sie, dass je nach Zahlungsweise Gebühren anfallen können. Kreditkartenzahlungen, Sofort-Überweisungen und normale Bank-Überweisungen sind jedoch kostenlos. 


§ 4 Stornierung

4.1          Die Stornobedingungen richten sich nach denjenigen Bedingungen des einzelnen Leistungsträgers und unterscheiden sich daher von Leistungsträger zu Leistungsträger. Es obliegt dem Leistungsträger eine pauschalierte Stornogebühr in Form eines prozentualen Anteils des ursprünglichen Gesamtpreises und abhängig vom Stornierungszeitpunkt anzubieten.

4.2          Der Rücktritt ist gegenüber dem Leistungsträger in Textform zu erklären und BOC hiervon zu unterrichten.

4.3          Es wird  der Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung empfohlen, insbesondere einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Diese kann über den Vermittler im Anschluss  an den Buchungsprozesses abgeschlossen werden.


§ 5 Umbuchung, Teilstornierung

5.1          Bis 42 Tage vor Belegungsbeginn nimmt der Vermittler für den Leistungsträger Umbuchungen wie Änderungen des Belegungstermins, der Anzahl der Reiseteilnehmer und sonstige Sonder- und Änderungswünsche entgegen, soweit dies möglich ist.

5.2          Bei Änderung der Belegungszahl sowie des Belegungstermins wird eine pauschale Umbuchungsgebühr in Höhe von 20,- Euro erhoben. Bei anderen Änderungen wird der konkrete Aufwand ermittelt und entsprechend in Rechnung gestellt.

5.3          Grundsätzlich können Umbuchungen nur innerhalb desselben Ferienobjekts vorgenommen werden. Umbuchungen auf andere Ferienobjekte sind nicht möglich bzw. bedürfen zuvor einer ordnungsgemäßen Stornierung des ursprünglich gebuchten Ferienobjekts. Eine Anrechnung der angefallenen Stornokosten ist hierbei leider nicht möglich, da es sich immer um unterschiedliche Leistungsträger handelt.

5.4          Sofern der Kunde einer Verkürzung des Belegungszeitraums seiner bereits bestätigten Buchung wünscht, muss eine Teilstornierung vorgenommen werden.


§ 6 Leistungen

Welche Leistungen zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internet und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Sonderwünsche können nur als unverbindliche Kundenwünsche entgegengenommen werden. Der Leistungsträger ist bemüht, Wünschen nach Sonderleistungen, die nicht im Internetangebot ausgeschrieben sind, wie benachbarte Mieteinheiten oder Mieteinheiten in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Bindender Vertragsbestandteil werden diese jedoch nur bei schriftlicher Bestätigung.


§ 7 Mängel der Unterkunft

Wird eine Leistung des Leistungsträgers nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, empfiehlt BOC sich direkt vor Ort mit dem Leistungsträger in Verbindung zu setzten. Es wird darauf hingewiesen dass BOC Mängelrügen nicht entgegennehmen oder bearbeiten kann.


§ 8 Haftung

8.1          BOC haftet dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemäße Information, Vermittlung und Beratung im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten.

8.2          Für Mängel des Mietobjektes sowie Pflichtverletzungen des Leistungserbringers haftet BOC nicht. Mängelrügen sind ausdrücklich an den Leistungsträger zu richten.

8.3          BOC haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Leistungsträger gemachten Angaben. Ausgenommen hiervon ist eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelte Angaben.


§ 9 Hinweis auf Einreisebestimmungen

Der Kunde ist für die Einhaltung der jeweiligen Ein- und Ausreise-, Pass-/Visa- und Gesundheitsbestimmungen verantwortlich.
Entsprechendes gilt für die Beschaffung gegebenenfalls erforderlicher Reisedokumente. Im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht erteilt BOC dem Kunden auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, wobei angenommen wird dass die Kunden deutsche Staatsbürger sind. BOC kann dafür jedoch keine Haftung übernehmen. BOC weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vorschriften jederzeit durch die Behörden abgeändert werden können und empfiehlt dem Kunden daher selbst bei den zuständigen Ämtern, Institutionen und Behörden Informationen einzuholen.


§ 10 Verjährung

10.1       Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von BOC oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters von BOC beruhen, verjähren in zwei Jahren.

10.2       Alle anderen Ansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr.


§ 11 Sonstiges

11.1       Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vermittlungsvertrag unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

11.2       Der Kunde kann BOC, soweit sie in ihrer Tätigkeit verklagt wird, nur an deren Sitz verklagen.

11.3       Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

11.4.      Ein Widerrufsrecht i.S.d. § 355 BGB besteht nicht.


§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

 

 

 

Allgemeine Mietbedingungen


Die folgenden Bedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vermieter eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung – im folgenden "Vermieter" und dem Mieter – im folgenden "Kunde". Das Ferienhaus oder die Ferienwohnung werden im Folgenden als "Objekt" bezeichnet.

 

§ 1 Vertragsschluss- und Inhalt

1.1          Vertragsparteien des Mietvertrages sind der Vermieter und der Kunde. Grundlage des Vertrages – im Folgenden auch als "Buchung" bezeichnet – sind die schriftliche Buchungsbestätigung, die Objekt­beschreibung auf der Internetseite www.bestofcroatia.eu zum Zeitpunkt der Buchung sowie diese Mietbedingungen.

1.2          Der Vermieter verpflichtet sich, die in der Buchung bezeichneten Leistungen vertrags- und gesetzesgemäß zu erbringen, insbesondere dem Kunden das Objekt im gebuchten Zeitraum zur vereinbarten Nutzung bereitzustellen. 

1.3          Das Objekt wird dem Kunden im gebuchten Zeitraum vermietet. Der Kunde verpflichtet sich, das Objekt ausschließlich für persönliche Urlaubszwecke und höchstens mit der in der Buchung angegebenen maximalen Personenzahl zu nutzen.

1.4          Best of Croatia vertritt den Vermieter als Vermittler bei der Anbahnung und dem Ab­schluss von Verträgen, deren Änderung, Stornierung und Kündigung und übernimmt Aufgaben bei der Zahlungsabwicklung und dem Versand von Reiseunterlagen. 

 

§ 2 Zahlung

2.1          Der Kunde verpflichtet sich, den in der Buchung bezeichneten Mietpreis, die Nebenkosten und ggfls. die Kaution zu zahlen. 

2.2          Der Vermieter kann eine Anzahlung in Höhe von maximal 1/3 des Mietpreises verlangen. Näheres ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

2.3          Ohne vollständige Bezahlung hat der Kunde keinen Anspruch auf die gebuchte Leistung. Der Vermieter kann ihm die Übergabe des Objekts bei Mietbeginn verweigern.

2.4          In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Bettwäsche, Endreinigung, Kaminholz), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
 

§ 3 Reiseunterlagen

Soweit nicht anders in der Buchung vereinbart, erhält der Kunde nach Überweisung der Anzahlung seine  Reiseunterlagen mit Hinweisen des Vermieters zur Schlüsselübergabe, Anreise und weiteren Informationen. Die Reiseunterlagen sind zusammen mit der Buchungsbestätigung bei Mietbeginn vorzulegen.

 

§ 4 Kaution

4.1          Soweit bei der Buchung vereinbart, kann der Vermieter vom Kunden bei Mietbeginn eine Kaution als Sicherheitsleistung verlangen. 

4.2          Der Vermieter verpflichtet sich, die hinterlegte Kaution dem Kunden nach Schlüssel­über­gabe bei Mietende zurückzuzahlen. Dabei werden gegebenenfalls entstandene Neben­kosten verrechnet. Gleiches gilt für durch den Kunden zu verantwortende Schäden an dem Objekt.
 

 

§ 5 Änderung

5.1          Änderungswünsche des Kunden, zum Beispiel hinsichtlich des Mietdauer oder der Anzahl mitreisender Personen, gelten mit Zugang der schriftlichen Bestätigung des Vermieters als vereinbart.

5.2          Bis zum Mietbeginn kann der Kunde sich durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Dazu ist eine schriftliche Benachrichtigung an den Vermieter erforderlich, die Namen und Anschrift der Ersatzperson enthält. Bis die Ersatzperson gegenüber dem Vermieter erklärt hat, für sämtliche vertraglichen Pflichten des Kunden einzustehen, bleibt der Kunde leistungspflichtig. 

5.3          Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Kunden unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind, kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen durch schriftliche Erklärung an den Vermieter kostenlos zurücktreten. 

 

§ 6 Rücktritt

6.1          Bis zum in der Buchung vereinbarten Mietbeginn kann der Kunde durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeit­punkt des Zugangs der Rücktrittserklärung. 

6.2          Sofern bei der Buchung nichts anders angegeben, gelten die folgenden pauschalen Stornierungskosten:

  • 30 % des Mietpreises bei Rücktritt bis zum 56. Tag vor Mietbeginn
  • 40% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 55. und bis zum 42. Tag vor Mietbeginn 
  • 50% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 41. und bis zum 28. Tag vor Mietbeginn 
  • 60% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 27. und bis zum 14. Tag vor Mietbeginn 
  • 70% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 13. und bis zum 7. Tag vor Mietbeginn 
  • 80% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 6. Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen.


6.3          Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn das Objekt für denselben Zeitraum und zu denselben Bedingungen anderweitig vermietet werden konnte. 

 

§ 7 Höhere Gewalt

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
 

§ 8 Vor Ort und nach der Reise

8.1          Ist in der Buchung nichts anderes vereinbart, stellt der Vermieter dem Kunden das Objekt am Anreisetag ab 14 Uhr im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung.  Sollte der Kunde später als 18 Uhr anreisen, sollte der Vermieter zuvor informiert werden. Am Ende der Mietzeit ist das Objekt bis spätestens 10 Uhr morgens zu räumen. 

8.2          Ist in der Buchung nichts anderes bestimmt, ist er Kunde verpflichtet, selbst für die Reinigung zu sorgen. Das Objekt ist am Ende der Mietzeit besenrein und verriegelt zu hinterlassen. Zuvor sind die folgenden Arbeiten zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

8.3.        Das Objekt darf höchstens mit der laut Buchungsbestätigung maximalen Personenzahl genutzt werden. Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen.

8.4          Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen, dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
 

8.5          Der Kunde ist gehalten, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Der Kunde ist verpflichtet, eine gegebenenfalls ausliegende Hausordnung zu beachten.

8.6          Der Kunde kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Mietpreises vom Vermieter verlangen (Reklamation), falls Leistungen trotz unternommener Nachbesserung nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und der Kunde es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuld­haftes Zögern) anzuzeigen. Die Reklamation muss innerhalb eines Monats nach Mietende schriftlich dem Vermieter zugegangen sein. 

 

§ 9 Pflichten des Mieters

9.1          Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

9.2          In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

9.3          Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

 

§ 10 Kündigung

10.1.      Der Vermieter kann den Vertrag vor oder nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde trotz vorheriger Mahnung fällige Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter Stornierungskosten nach Abschnitt 6 dieser Mietbedingungen verlangen.

10.2       Darüber hinaus kann der Vertrag sowohl durch den Kunden als durch den Vermieter gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorher­sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Kunde und Vermieter werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der anderen Vertrags­partei bereits erbrachte Leistungen erstatten. 

 

§ 11 Haftung des Vermieters

11.1       Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

11.2       Der Vermieter haftet für die sorgfältige Auswahl und Kontrolle des Schlüsselhalters und anderer mit dem Objekt betrauten Personen und Unternehmen. 

 

§ 12 Schriftform

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

 

§ 13 Gerichtsstand
Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird der Sitz der beklagten Partei als Gerichtsstand festgelegt.

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